(20.01.2021) Covid-19 Aktuelle Entwicklung Liebe Eltern,
die Schulen sind seit dem 11. Januar im Notbetrieb geöffnet. Die Ergebnisse der Besprechung der Länder sind noch keine Beschlüsse, die heute in Kraft treten. Die Umsetzung liegt bei den Ländern, hier ist erst in den nächsten Tagen mit Ergebnissen zu rechnen. Die Organisation der Notbetreuung in unseren Einrichtungen läuft, wie gehabt weiter. Die
Bestimmungen für den Kita-Alltag sind hier nachzulesen. Die Anmeldungen für die Einrichtungen der Alten Schule in Ketsch, die Theodor-Heuss-Schule in Eppelheim und die Grundschule Malsch laufen über unsere Anmeldestelle. Die Anmeldungen in unseren restlichen Einrichtungen werden vor Ort über unsere Einrichtungsleitungen bearbeitet.
Diejenigen Eltern, die schon eine Notbetreuung angemeldet haben, sind davon ausgenommen. Bitte teilen Sie uns auch mit, wenn Ihre Kinder nur an bestimmten Tagen zu uns in die Notbetreuung kommen.
Für die Beiträge im Januar gibt es keinen Nachlass, da die Einrichtungen komplett geöffnet sind. Sollte das Land andere Regelungen erlassen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem reduzierten Betrieb ein Infektionsrisiko besteht. Das bestehende Hygienekonzept gilt weiterhin, welches Sie
hier finden. Sollte im Februar weiterhin Notbetreuung stattfinden, wird für die Eltern, die diese nutzen der Beitrag erhoben. Für alle anderen Eltern wird der Beitrag gestundet, jedoch nicht erlassen. Die Bundesregierung beabsichtigt ein Kinderkrankengeld einzuführen, wenn Eltern ihr Kind nicht in die Kita schicken wollen oder können, im Moment gibt es dazu noch keine konkreten Aussagen, sodass wir Sie auf dem Laufenden halten werden.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, von der Teilnahme am Betrieb der Schulbetreuung ausgeschlossen sind. Dies gilt auch, wenn die Kinder in der Einrichtung Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Seither konnten Kinder mit infektiösen Krankheiten die Kindertageseinrichtungen nicht besuchen. Ursache für den Nicht-Besuch ist in diesen Fällen eine behördliche Anordnung nach dem IfSG. Es ergibt sich damit keinerlei Anspruch auf Erlass der Gebühren.
Sollte Ihr Kind positiv getestet werden, bitten wir Sie, dies umgehend telefonisch bei Frau Dangelo oder Herrn Neuert zu melden. Hierfür stehen wir Ihnen werktags bis 17.00 Uhr unter den auf unserer Homepage angegebenen Nummern zur Verfügung. An Wochenenden und Feiertagen müssen wir Sie dringend darum ersuchen, sich unverzüglich über unsere 24-Stunden Notfall-Nummer (06220) 20230-55 mit uns in Verbindung zu setzen. Das Land hat eine
Information im Umgang mit Covid veröffentlicht.
Wir bitten Sie alle um Ihr Verständnis!
Herzlich Willkommen bei der Schulbetreuung